Aktuelle PRO BAHN-Aktivitäten
- 22. Januar 2025: 120 Jahre Filzenexpress - Lesung mit Eisenbahnautor Karl Bürger
- 24. September 2024: Informationsabend zur Zukunft des Bahnverkehrs rund um Wasserburg
- Mai 2024: Zweites Gutachten: Neue Zahlen - altes Ergebnis
- April 2021: Analyse des Bundesverwaltungsgerichtsurteils: Stadt Wasserburg hat mit Duldung des Ministeriums Betriebspflicht vernachlässigt
- 5. November 2020: Schwarzer Tag für Wasserburger Fahrgäste
- ältere Meldungen
22. Januar 2025: 120 Jahre Filzenexpress - Lesung mit Eisenbahnautor Karl Bürger
Zum 120-jährigen Jubiläum des "Filzenexpress" Ebersberg-Reitmehring hat der Eisenbahnautor Karl Bürger eine Broschüre mit zahlreichen historischen Bildern zur Geschichte der Bahnstrecke verfasst. Am Mittwoch, dem 22. Januar 2025 um 19 Uhr lädt PRO BAHN zu einer Lesung des Autors in den "Gimplkeller" in Wasserburg (am oberen Marienplatz) ein (Flyer zu Veranstaltung).

24. September 2024: Informationsabend zur Zukunft des Bahnverkehrs rund um Wasserburg
Der Fahrgastverband PRO BAHN lädt zu einer Informationsveranstaltung zur Zukunft des Bahnverkehrs rund um Wasserburg ein Die Veranstaltung findet am 24. September ab 19 Uhr in den Paulernerstuben in Wasserburg statt.

Mai 2024: Zweites Gutachten: Neue Zahlen - altes Ergebnis
Im Rahmen des Projekts "Bahnausbau München" mit insgesamt 29 Projekten hatte der Freistaat Bayern u.a. auf Drängen der MVV-Gesellschafter eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben, die die Chancen der Wasserburger Altstadtbahn im Falle der Elektrifizierung und der Verlängerung einer künftigen Regional-S-Bahn S24X untersuchen sollte. Sie liegt seit kurzem vor und kann auf einer Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr eingesehen werden. Es stellen sich jedoch schon einige Fragen zum Gutachten, insbesondere zur Bewertung der zu erwartenden Fahrgastzahlen bei einer Reaktivierung der Wasserburger Altstadtbahn. Mehr dazu in einem Artikel in der PRO BAHN Post.
April 2021: Analyse des Bundesverwaltungsgerichtsurteils: Stadt Wasserburg hat mit Duldung des Ministeriums Betriebspflicht vernachlässigt
Am 5. November 2020 hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig die Klage eines Konsortiums unter Führung von PRO BAHN gegen den Stilllegungsbescheid für die Wasserburger Altstadtbahn in letzter Instanz zurückgewiesen. Mittlerweile liegt die Urteilsbegründung (vom 05.11.2020 - Az.: 3 C 15.19) vor. Zwar bestätigt das BVerwG eigentlich auf einer objektiven Ebene unsere Auffassung, auf der "subjektiven" Ebene grenzt das Gericht die Rechtsposition des Konsortiums gegenüber dem Freistaat Bayern bzw. der Stadt Wasserburg stark ein. Zwar habe auch nach Ansicht des BVerwG die Stadt Wasserburg "objektiv" ihre Betriebspflicht verletzt und das Bayerische Staatsministerium die Genehmigung zur Stilllegung derWasserburger Altstadtbahn unter Verstoß gegen geltendes Recht erteilt; der Übernahmeinteressent könne sich darauf aber "subjektiv" mit einer Klage gegen die Stilllegungsgenehmigung nicht berufen.Trotz der Niederlage hat sich der Rechsstreit gelohnt: Obwohl das Bundesverwaltungsgericht dem Stilllegungsbescheid stattgegeben hat, hat doch die Stadt Wasserburg aufgrund der durch die Klage hervorgerufenen öffentlichen Aufmerksamkeit inzwischen beschlossen, von einer Entwidmung der Trasse abzusehen und diese als Zukunftsoption zu erhalten. Außerdem hat das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass das Verschleppen der Betriebspflicht und der Instandhaltung einem Bahnunternehmen künftige keine wirtschaftlichen Vorteile mehr bringt. Eine ausführliche Nachbereitung des Urteils zur Wasserburger Altstadtbahn ist in der PRO BAHN Post vom April 2021 nachzulesen.
5. November 2020: Schwarzer Tag für Wasserburger Fahrgäste
Während andere Bundesländer Bahnstrecken wieder in Betrieb nehmen, geht der Freistaat Bayern den umgekehrten Weg: In dritter Instanz wurde am 5.11.2020 die Revisionsklage eines Konsortiums gegen den Stilllegungsbescheid des Freistaats für die vier Kilometer lange Strecke von Reitmehring nach Wasserburg abgewiesen. In der Verhandlung machte das Gericht jedoch deutlich, dass es keinen "Tatsacheninstanz" sei und daher keine fachliche Prüfung des Sachverhalts durchführt, sondern sich auf verwaltungsrechtliche Aspekte des Verfahrens beschränkt. Dazu gibt es eine Pressemitteilung von PRO BAHN.